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Mittwoch, 10. Februar 2016

Ab April 2016 - REHA Sport - auch Abends und Nachmittags!

REHA-Sport bisher immer Dienstag & Donnerstag von 10:00 - 11:00 Uhr!

Ab April 2016 starten wir verstärkt mit mehreren Kursen auch Nachmittag und Abends.

Rehasport gemäß Rehasportvereinbarung!

Nähere Infos gerne dazu bei uns im Studio!

Mittwoch, 16. Juli 2014

Ab Dienstag im ViTALO - medizinisches Körper Analyse Gerät

Ab Mittwoch können bereits Termine gemacht werden! 

Am Dienstag wird das Gerät geliefert ;-)

Professionelle Körperanalyse zur Unterstützung des Gesundheitschecks

..und als Voraussetzung für erfolgreiche Veränderungen - beim Training und in der Medizin.

Wozu benötigen Sie die Körperanalyse in einem Fitnessstudio, Ernährungsberatung oder in einer medizinischen Einrichtung?

Körperfettwaagen waren gestern - heute benötigen qualifizierte Anbieter für ihre Eingangstests, Re-Checks und die Darstellung der Qualität  hochwertige Produkte.

Der BodyAnalyzer von for me do erfüllt Dank ausgereifter Technik, Medizinprodukte- Zulassung, hochwertigem Aussehen, wissenschaftlich fundierter Messmethodik sowie der Wadenelektroden für eine hygenische Messung und des Ultraschall-Höhenmessers Ihre Ansprüche für Wertigkeit und Professionalität.


 

Wir halten Sie fit! ViTALO Zwiesel - nur am Stadtplatz 

Mittwoch, 5. Februar 2014

VORANZEIGE: Rehasport - demnächst im ViTALO!

VORANZEIGE Rehasport - Demnächst im ViTALO Zwiesel

Rehabilitationssport ist eine für behinderte und von der Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Therapie mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern. Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX. Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.
Die Kostenträger des Behindertensports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahmen reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft. Die Verordnung muss durch einen Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation, soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Kostenübernahme eine Ermessensleistung. Rehabilitationssportler werden oft später im Behindertensport aktiv.
Verordnet werden können als Erstverordnung durch einen zugelassenen Arzt:
  • 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall)
  • 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (nur bei festgelegten bzw. chronischen Erkrankungen möglich)
Diese erfolgen meist zu festen Zeiten in geleiteten Übungsgruppen durch entsprechend qualifizierte Übungsleiter nach Punkt 14.1 und 14.2 der Rahmenvereinbarung. In der Regel ein- bis zweimal pro Woche (je nach Empfehlung) zu je 45-60 Minuten. ´
Sie können jedoch auch als Folgeleistung einer medizinischen Rehabilitation für die Dauer von sechs bis (in speziellen, begründeten Fällen) 24 Monaten z.B. durch die Rentenversicherung verordnet werden.
Der Rehabilitationssport wird grundsätzlich über gemeinnützige Vereine abgebildet; in einigen Bundesländern, so Saarland, Bayern und NRW gibt es einzelne Angebote von gewerblichen Anbietern.
Die Anerkennung der Gruppen bzw. Vereine erfolgt durch die jeweiligen landesspezifischen Behindertensportverbände, in Bayern durch die ARGE Rehabilitationssport.
Basis ist die Rahmenvereinbarung in der Neufassung vom 1. Oktober 2007, zwischen Krankenkassen, Unfallversicherung, Rentenversicherungen, Kriegsopferversorgung und der Bundesselbsthilfeverbandes für Osteoporose, des Deutschen Behindertensportverbandes, der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz und Kreislauferkrankungen und der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband.
Zum 1. Januar 2011 tritt die neue Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und Funktionstraining in Kraft.
Ziffer 4.7 der Neufassung regelt, dass Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (z.B. Sequenztraininggeräte, Seilzüge, Hantelbänke/Freihanteln, geführte Krafttrainingsgeräte, Laufbänder, Rudergeräte, Crosstrainer etc.) mit Ausnahme des Trainings auf Radergometern in Herzsportgruppen definitiv vom Rehabilitationssport ausgeschlossen sind. Nach der neuen Regelung ist Gerätetraining kein Bestandteil des Rehabilitationssports und kann bzw. darf somit nicht im Rahmen dessen mit Krankenkassen oder der Deutschen Rentenversicherung abgerechnet werden.
Als zusätzliche Leistung des Vereins bzw. Anbieters bieten diese oft ein adaptives bzw. aufbauendes Gerätetraining sowie ein erweitertes Kursangebot an (nur parallel im Gültigkeitszeitraum einer Verordnung. Da diese Leistung separat sowohl zeitlich als auch räumlich getrennt von krankenkassenfinanzierten Rehabilitationssport erfolgt, ist deren Inanspruchnahme auf freiwilliger Basis und von einer privaten Zuzahlung bzw. Mitgliedschaft abhängig. Die Höhe der Zuzahlung hängt vom jeweiligen Umfang und des Anbieters ab und ist frei wählbar. Mit Ablauf, Abrechnung oder Aufhebung der Verordnung endet diese automatisch und bindet den Teilnehmer für keinen längeren Zeitraum. Ein Anspruch auf Leistung über diesen Zeitraum hinaus besteht nicht.
Somit muss die krankenkassenfinanzierte Leistung einzeln und kostenfrei angeboten werden. Eine "Zwangsbindung" über einen gewissen Zeitraum oder eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme zuzahlungsnotwendiger Leistungen ist nicht rechtens. Diese Institutionen können bzw. sollen den entsprechenden Verbänden gemeldet werden.
Bislang ließ auch die alte Fassung der Rahmenvereinbarung kaum Raum für Gerätetraining als Teil des Rehabilitationssports. Maximal als Ergänzung und auch nur, wenn dieses nicht vorrangig oder gar ausschließlich durchgeführt wurde. Trotzdem wird „Gerätetraining“ oft von Krankenkassen – wenn vom Arzt als solches teilweise oder ausschließlich in der Verordnung angeführt - überwiegend genehmigt. Insofern sind diese Verordnungen als fehlerhaft im Sinne der Rahmenvereinbarung einzustufen. Anbieter nehmen in solchen Fällen gerne Kontakt mit den Verbänden auf und weisen auf fehlerhafte Genehmigungen hin. Des Weiteren wird dem Verband oft eine Kopie der entsprechenden Verordnung zugestellt (ohne Namen bzw. Versichertennummer des Mitglieds), damit auch dieser der jeweiligen Krankenkasse und dem Arzt nachhaltig auf die Pflicht einer korrekten Genehmigung von Verordnungen hinweisen kann.
Die Teilnehmer haben einen Anspruch auf Teilnahme an formal und inhaltlich richtigen Angeboten des Rehabilitationssports. Einen Anspruch auf bestimmte Übungsformen, Gruppen und Gerätetraining jedoch haben sie nicht.

Fachübungsleiter

Leiter der Gruppen können nur lizenzierte Fachübungsleiter sein. Eine Lizenz ist begrenzt gültig und muss in bestimmten Abständen wieder aufgefrischt werden. Da es in vielen Fällen zu Betrugsversuchen kommt, muss ein Nachweis bei der Krankenkasse vorgelegt werden, dass der Trainer lizenziert ist, wie beim ersten Termin zum Anfang der Rehabilitation.



Quelle: Wikipedia hier der Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Rehabilitationssport

Sonntag, 29. Dezember 2013

Ernährungsberatung - Schlank in den Sommer! bezuschusst von Krankenkassen!














durch Anja Schneider im ViTALO Fitness Studio Zwiesel 
- Diätassistentin
- Heilpraktikerin (Phsychotherapie)
NLP-Lehrtrainerin DVNLP
www.foodcoaching-kopfsache.de
Handy: 01716430575


Erarbeitung eines individuellen Ernährungsplans auf Basis der BIA-Messung sowie des Ernährungsprotokolls:

- Abgestimmt auf individuelle Bedürfnisse
- Abgestimmt auf die eigenen Vorlieben
- Berücksichtigung evtl. Krankheiten (Diabetes, Bluthochdruck, usw.)


Mentaltraining:
- Aufdecken ungünstiger Verhaltensweisen und versteckter innerer Widerstände
- Stärkung eigener Ressourcen zur Erreichung Ihres Ziels
- Entwicklung wirksamer Strategien zum Beibehalten der neuen Gewohnheiten


Aufbau der Ernährungsberatung:

- Infoveranstaltung (Info´s zum Programmablauf, Kosten, Krankenkassenzuschuss, Sport fürs Abnehmen, usw.)
- 3 Individualberatungen
- 2 Nachmittage/Abende Mentaltraining (ca. jeweils 3 Std)
- Email bzw. Telefonbetreuung nach Bedarf
- Einführung ins Training durch Trainerpersonal des ViTALO.

Dauer ca. 5 Monate

Beratungskosten werden zum Teil von den Krankenkassen bezuschusst.


Infoveranstaltung - Termine:
04.02.2014 um 18:30 Uhr
20.02.2014 um 18:30 Uhr
05.03.2014 um 18:30 Uhr
28.03.2014 um 08:30 Uhr
25.04.2014 um 16:00 Uhr

Termine für Mentaltraining 1:
25.02.2014 um 18:00 Uhr
21.03.2014 um 08:30 Uhr
10.05.2014 um 13:00 Uhr

Termine für Mentaltraining 2:
14.03.2014 um 18:00 Uhr
30.04.2014 um 08:30 Uhr
24.05.2014 um 13:00 Uhr