Montag, 5. Mai 2014

Bayerische Meisterschaft in Gersthofen am 04.05.2014

Am Sonntag 04.05.2014 fand die Bayerische Meisterschaft in Gersthofen statt. 80 Teilnehmer aus Bayern waren am Start.

v.l. Manuel Bogner, Michael Federl, Petronella Bihn, Nils Treml, Andrej Hembuch, Daniel Röckl

2 ViTALO Athleten qualifizieren sich für die Deutsche Meisterschaft!

Manuel Bogner wird in der Klasse bis 70kg Bayerischer Vize-Meister. Er musste sich nur dem mehrmaligen Deutschen Meister und international erfahrenen Athleten Andreas Jall geschlagen geben. 

Das zweite Ticket löste unsere BodyCross Trainerin Petronella Bihn in der Bikini Klasse 1 mit einem starken 3ten Platz. 

Michael Federl belegte in einer sehr stark besetzten Physique-Klasse einen hervorragenden 4ten Platz.

Andrej Hembuch wechselte kurzentschlossen von den Junioren in die Classic Bodybuilding Klasse bei den Herren. In seiner bisher besten Form konnte er sich den 5ten Platz sichern.

Daniel Röckl konnte sich dieses Mal noch nicht fürs Finale der Top 6 bei der Bayerischen qualifizieren. 

Julia Ernst konnte leider wegen einer Magen Darm Erkrankung nicht an den Start gehen und musste die Saison vorzeitig beenden.


Am Freitag gehts nach Wiesloch zur Deutschen Meisterschaft, die dann am Samstag stattfindet.

Montag, 28. April 2014

intern. Fränkische Meisterschaft in Hallstadt 27.04.2014

Tolles Ergebnis gestern bei der Fränkischen Meisterschaft! 
Insgesamt über 70 Teilnehmer!



















Alle ViTALO Athleten im Finale!


















Manuel Bogner 
Newcomer 1. Platz 
Männer bis 70kg 1. Platz

Daniel Röckl 
Newcomer 2. Platz
Classic Bodybuilding 3. Platz

Michael Federl
Physique 2. Platz

Petronella Bihn
Bikini1 2. Platz
Newcomer Bikini 5. Platz

Ernst Julia
Bikini1 3. Platz
Newcomer Bikini 3. Platz

Andrej Hembuch
Junioren über 75 kg 5. Platz



Montag, 21. April 2014

Der erste Deutsche Meister Titel fürs ViTALO - Deutsche Newcomer Meisterschaft / Fulda

Team ViTALO 2014

1. Platz Deutscher Newcomer Meister im Classic Bodybuilding Daniel Röckl


Starker 4. Platz Männer bis 80kg Manuel Bogner mit 67,5kg 


Sehr knapp am Finale vorbei 7. Platz Bikini Petronella Bihn



Starker 10. Platz Bikini Julia Ernst



leider war diesmal noch keine Finalteilnahme drin Physique-Athlet Michael Federl



Hammer Leistung von allen Teilnehmern, bei 168 Teilnehmern.
War brutal in den Klassen, allein Physique 28 Starter, in beiden Bikini Klassen über 40 Starterinnen. Tolle Leistungen abgeliefert.

weitere Termine:
27.04.2014 internationale Fränkische in Bamberg
04.05.2014 Bayerische Meisterschaft in Gersthofen (Quali für DM)
10.05.2014 Deutsche Meisterschaft in Wiesloch

Donnerstag, 17. April 2014

REHA-Sport

Ab 1. Mai 2014 geht´s los mit Rehasport!

Kursleiter: Hain Klaus

genaue Trainingszeiten werden noch bekannt gegeben!

Dienstag, 11. Februar 2014

Vorbereitung SC Zwiesel Fussball 1.Herrenmannschaft


SC Zwiesel - Fussball - 1.Herrenmannschaft mit Petty & Nils.

Vorbereitungs-Training für die kommende Rückrunde bei uns im Studio!

Es werden noch weitere Einheiten folgen, egal ob Rasen, Studio oder Halle 

Wir bedanken uns fürs Vertrauen und geben weiterhin Gas!


Mittwoch, 5. Februar 2014

VORANZEIGE: Rehasport - demnächst im ViTALO!

VORANZEIGE Rehasport - Demnächst im ViTALO Zwiesel

Rehabilitationssport ist eine für behinderte und von der Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Therapie mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern. Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX. Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.
Die Kostenträger des Behindertensports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahmen reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft. Die Verordnung muss durch einen Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation, soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Kostenübernahme eine Ermessensleistung. Rehabilitationssportler werden oft später im Behindertensport aktiv.
Verordnet werden können als Erstverordnung durch einen zugelassenen Arzt:
  • 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall)
  • 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (nur bei festgelegten bzw. chronischen Erkrankungen möglich)
Diese erfolgen meist zu festen Zeiten in geleiteten Übungsgruppen durch entsprechend qualifizierte Übungsleiter nach Punkt 14.1 und 14.2 der Rahmenvereinbarung. In der Regel ein- bis zweimal pro Woche (je nach Empfehlung) zu je 45-60 Minuten. ´
Sie können jedoch auch als Folgeleistung einer medizinischen Rehabilitation für die Dauer von sechs bis (in speziellen, begründeten Fällen) 24 Monaten z.B. durch die Rentenversicherung verordnet werden.
Der Rehabilitationssport wird grundsätzlich über gemeinnützige Vereine abgebildet; in einigen Bundesländern, so Saarland, Bayern und NRW gibt es einzelne Angebote von gewerblichen Anbietern.
Die Anerkennung der Gruppen bzw. Vereine erfolgt durch die jeweiligen landesspezifischen Behindertensportverbände, in Bayern durch die ARGE Rehabilitationssport.
Basis ist die Rahmenvereinbarung in der Neufassung vom 1. Oktober 2007, zwischen Krankenkassen, Unfallversicherung, Rentenversicherungen, Kriegsopferversorgung und der Bundesselbsthilfeverbandes für Osteoporose, des Deutschen Behindertensportverbandes, der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz und Kreislauferkrankungen und der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband.
Zum 1. Januar 2011 tritt die neue Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und Funktionstraining in Kraft.
Ziffer 4.7 der Neufassung regelt, dass Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (z.B. Sequenztraininggeräte, Seilzüge, Hantelbänke/Freihanteln, geführte Krafttrainingsgeräte, Laufbänder, Rudergeräte, Crosstrainer etc.) mit Ausnahme des Trainings auf Radergometern in Herzsportgruppen definitiv vom Rehabilitationssport ausgeschlossen sind. Nach der neuen Regelung ist Gerätetraining kein Bestandteil des Rehabilitationssports und kann bzw. darf somit nicht im Rahmen dessen mit Krankenkassen oder der Deutschen Rentenversicherung abgerechnet werden.
Als zusätzliche Leistung des Vereins bzw. Anbieters bieten diese oft ein adaptives bzw. aufbauendes Gerätetraining sowie ein erweitertes Kursangebot an (nur parallel im Gültigkeitszeitraum einer Verordnung. Da diese Leistung separat sowohl zeitlich als auch räumlich getrennt von krankenkassenfinanzierten Rehabilitationssport erfolgt, ist deren Inanspruchnahme auf freiwilliger Basis und von einer privaten Zuzahlung bzw. Mitgliedschaft abhängig. Die Höhe der Zuzahlung hängt vom jeweiligen Umfang und des Anbieters ab und ist frei wählbar. Mit Ablauf, Abrechnung oder Aufhebung der Verordnung endet diese automatisch und bindet den Teilnehmer für keinen längeren Zeitraum. Ein Anspruch auf Leistung über diesen Zeitraum hinaus besteht nicht.
Somit muss die krankenkassenfinanzierte Leistung einzeln und kostenfrei angeboten werden. Eine "Zwangsbindung" über einen gewissen Zeitraum oder eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme zuzahlungsnotwendiger Leistungen ist nicht rechtens. Diese Institutionen können bzw. sollen den entsprechenden Verbänden gemeldet werden.
Bislang ließ auch die alte Fassung der Rahmenvereinbarung kaum Raum für Gerätetraining als Teil des Rehabilitationssports. Maximal als Ergänzung und auch nur, wenn dieses nicht vorrangig oder gar ausschließlich durchgeführt wurde. Trotzdem wird „Gerätetraining“ oft von Krankenkassen – wenn vom Arzt als solches teilweise oder ausschließlich in der Verordnung angeführt - überwiegend genehmigt. Insofern sind diese Verordnungen als fehlerhaft im Sinne der Rahmenvereinbarung einzustufen. Anbieter nehmen in solchen Fällen gerne Kontakt mit den Verbänden auf und weisen auf fehlerhafte Genehmigungen hin. Des Weiteren wird dem Verband oft eine Kopie der entsprechenden Verordnung zugestellt (ohne Namen bzw. Versichertennummer des Mitglieds), damit auch dieser der jeweiligen Krankenkasse und dem Arzt nachhaltig auf die Pflicht einer korrekten Genehmigung von Verordnungen hinweisen kann.
Die Teilnehmer haben einen Anspruch auf Teilnahme an formal und inhaltlich richtigen Angeboten des Rehabilitationssports. Einen Anspruch auf bestimmte Übungsformen, Gruppen und Gerätetraining jedoch haben sie nicht.

Fachübungsleiter

Leiter der Gruppen können nur lizenzierte Fachübungsleiter sein. Eine Lizenz ist begrenzt gültig und muss in bestimmten Abständen wieder aufgefrischt werden. Da es in vielen Fällen zu Betrugsversuchen kommt, muss ein Nachweis bei der Krankenkasse vorgelegt werden, dass der Trainer lizenziert ist, wie beim ersten Termin zum Anfang der Rehabilitation.



Quelle: Wikipedia hier der Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Rehabilitationssport